Im Moment gibt es an der Alexander-Lebenstein-Realschule sechs inklusive Klassen, von der Klasse 5 bis zur Klasse 10.
Im vergangenen Schuljahr konnten wir die Schüler der ersten inklusiven Klasse an der Alexander-Lebenstein-Realschule mit erfolgreichen Abschlüssen entlassen. Von den zieldifferent unterrichteten Schüler:innen erwarben zwei den Hauptschulabschluss Typ A, eine Schülerin den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und ein Schüler den Förderschulabschluss.
Um innerhalb der Rahmenbedingungen zum Gelingen des inklusiven Unterrichts beizutragen, werden vor Beginn des Schuljahres möglichst folgende Grundsätze realisiert:
Die Inklusionsklasse (I-Klasse) hat insgesamt nicht mehr als 25 Schüler:innen, davon maximal vier mit zieldifferenter Förderung.
Die eingesetzten Lehrer:innen haben eine hohe Affinität zu Kooperation und Team-Teaching.
In der I-Klasse arbeiten zahlenmäßig möglichst wenige Lehrer:innen, da es für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Emotionale und Soziale Entwicklung und Lernen wichtig ist, wenige und verlässliche Ansprechpartner zu haben.
Der Klassenlehrer teilt sich die Klassenleitung mit der sonderpädagogischen Fachkraft, sodass Aufgabenbereiche auch durchmischt werden und gegenseitige Lern- und Austauschprozesse initiiert werden können.
Im Stundenplan ist eine Planungsstunde für das I-Team (vgl. unten) zur Abstimmung der Inhalte sowie der Binnen- und äußeren Differenzierung vorgesehen.
Im Moment (Schuljahr 2021/2022) arbeiten drei sonderpädagogische Fachkräfte im multiprofessionellen Team an der Alexander-Lebenstein- Realschule. Unsere Hoffnung ist, dass das Team zum kommenden Schuljahr aufgestockt wird. Die sonderpädagogische Fachkraft und die Lehrer:innen der allgemeinen Schule unterrichten überwiegend im Team-Teaching in Doppelbesetzung, soweit das personell möglich ist. In der momentanen Situation (Schuljahr 2020/2021) stellen wir sicher, dass jede Inklusionsklasse mit jeweils mindestens 14 Stunden doppelt besetzt ist. Die Doppelbesetzung kann auch durch Lehrkräfte der Realschule realisiert werden.
Diagnostik, Beratung, Prävention und Einzelförderung wird durch die sonderpädagogische Fachkraft nach Absprache und Bedarf sichergestellt.
Neben dem Klassenraum gibt es für die Inklusionsklassen (zieldifferente Beschulung) einen zusätzlichen Raum (Nebenraum) für äußere Differenzierungen und Förderangebote.
Zu Beginn jedes Schuljahres wird ein zusätzlicher Etat bereitgestellt, um Bücher und Lernmaterialien für die Kinder der I-Klasse (zieldifferentes Material) bereitstellen zu können.
Notwendige weitere anzuschaffende Fördermaterialien sollten von der Stadt bewilligt werden, so dass die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf z. B. auch in der Lernbetreuung entsprechende Lernmaterialien zur Verfügung haben.
Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (zieldifferente Beschulung) werden in einer Klasse gebündelt, um eine intensive sonderpädagogische Betreuung gewährleisten zu können.
Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung (zielgleiche Beschulung) müssen auf verschiedene Klassen verteilt werden (Einzelintegration), um erfolgreichen Unterricht realisieren zu können. Der Umfang der sonderpädagogischen Betreuung richtet sich nach dem Bedarf und ist nach Absprache zu installieren.
Die Schüler:innen, die auf ausdrücklichen Elternwunsch aufgenommen werden, haben ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF) durchlaufen.
Die Förderschüler:innen, die im neuen Schuljahr in Klasse 5 starten, sollten frühzeitig von einer sonderpädagogischen Fachkraft und einem RL in ihren Grundschulen besucht werden, damit zielgerichtet Unterrichtsmaterialien für den individuellen Unterricht angeschafft werden und die Förderpläne frühzeitig weitergeführt werden können.
Die Grundlagen sind die Richtlinien und Lehrpläne der Realschule und der Förderschule mit den entsprechenden Förderschwerpunkten. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich am Lehrplan der Realschule und an den individuellen Förderplänen der einzelnen Schüler. Der Unterricht in den I-Klasse erfordert ein hohes Maß an Binnendifferenzierung. Eine äußere Differenzierung ist oft in den Hauptfächern nötig, um eine optimale individuelle Förderung zu gewährleisten. Im Moment werden in den meisten Inklusionsklassen Mathe und Englisch in äußerer Differenzierung (Kleingruppe im Nebenraum) unterrichtet.
Das Motto ist: soviel gemeinsam wie möglich, soviel äußere Differenzierung wie nötig.
Da für die zieldifferent unterrichteten Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Klasse 6 keine zweite Fremdsprache im Lehrplan vorgesehen ist, werden die drei zur Verfügung stehenden Stunden für weiteren Förderunterricht in den Hauptfächern genutzt.
Ab Klasse 7 sieht der Förderschullehrplan bzw. der Lehrplan der Hauptschule das Fach Arbeitslehre vor. Dieses umfasst die Bereiche Technisches Werken, Hauswirtschaft und einen theoretischen Teil (Wirtschaftslehre). Insgesamt sind dafür fünf Stunden vorgesehen. Zeitgleich zur Kursschiene des Wahlpflichtunterrichts des 7. Jahrgangs bietet es sich gut an, diese Stunden zu unterrichten.
Die Schulabschlüsse richten sich nach den individuellen Leistungsvoraussetzungen. Zielgleich unterrichtete Schüler:innen können alle Abschlüsse erreichen, die nach der Sekundarstufe I möglich sind. Die Abschlüsse der zieldifferent unterrichteten SuS richten sich ebenfalls nach den gesetzlichen Gegebenheiten entsprechend ihren Leistungen.
Die Maßnahmen zur Berufsorientierung wie Betriebserkundungen und Praktika, die für alle Schüler:innen angeboten werden, gelten selbstverständlich auch für die Kinder mit Unterstützungsbedarf.
Ein I-Team besteht aus dem/der Klassenlehrer:in, den Lehrer:innen der Hauptfächer, dem/der Sportlehrer:in und der sonderpädagogischen Fachkraft. Eine Unterrichtsstunde ist für die Teamarbeit im Stundenplan fest verankert.
Zum einen werden anstehende unterrichtliche Themen und Inhalte abgeklärt. Möglichkeiten für gemeinsame Unterrichtsphasen werden gesucht.
Weiterhin werden die Förderpläne aktualisiert und Fallbesprechungen durchgeführt.
Die Förderplanung erfolgt im I-Team gemeinsam. Federführend ist hier die sonderpädagogische Fachkraft. Die Förderpläne werden sowohl mit den Kindern als auch mit den Eltern besprochen und beraten. In regelmäßigen Abständen werden die Förderpläne an die Entwicklung der Kinder angepasst.
Die Heterogenität der Schüler:innen wird durch die veränderte Schullandschaft zunehmen. Frühzeitige Fortbildungsmöglichkeiten auch für die in Zukunft mit Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf arbeitenden Regelschulkollegen sind notwendig. Die Methoden des kooperativen Lernens sowie der Binnendifferenzierung und des individualisierten Lernens sind unerlässlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit; sie müssen als Fortbildungsangebot wiederholt und intensiviert werden.
Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung der Berufsreife der Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf zu richten. Maßnahmen sind zu entwickeln und Kooperationen mit außerschulischen Institutionen sind anzubahnen (Agentur für Arbeit, umliegende Betriebe, Einbindung des Fördervereins usw.). Die Förderung der Berufswahlvorbereitung und Berufsreife kann sicherlich durch die Gründung von Schülerfirmen optimiert werden.
AG: Arbeitsgemeinschaft im Nachmittagsbereich des offenen Ganztagsangebotes
AO-SF: Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (Verfahrung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs)
ESE: Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
GU: Gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler bzw. gemeinsamer Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und Kindern ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
RL: Realschullehrer:in
ALRS: Alexander-Lebenstein_Realschule
Alexander-Lebenstein-Realschule
Holtwickerstr. 5 - 45721 Haltern am See
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