Infos zur Anmeldung 2025


Anmeldetage der neuen 5. Klässler:innen im Sekretariat

A) 24.02. und 25.02.25 --> 8-12 Uhr UND 14-17 Uhr

B) 26.02.25 --> 8-12 Uhr



Bitte mitbringen

Von der Grundschule:

  • Zeugnis
  • Übergangsempfehlung

Von zu Hause:

  • Familienstammbuch oder Ausweis
  • Impfpass (im Original)

Von der Realschule:

  • Anmeldebogen
  • evtl. zusätzlich Anmeldebogen für die Musikklasse

Hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen, oder in der Schule ausfüllen!

Anmeldung alr

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Einverständnis berichterstattung

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anmeldung musikklasse

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Anmeldebogen Musikklasse25_26.pdf
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Informationen für Fahrschüler 2025

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Das Ticket



Hinweise zur Aufnahme an der Alexander-Lebenstein-Realschule

Wir freuen uns darauf, Sie während unseres Anmeldeverfahrens kennenzulernen.

Zur Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe der Alexander-Lebenstein-Realschule gibt es folgende Kriterien, die vorab transparent zu machen sind:

 

Die Alexander-Lebenstein-Realschule wird als sechszügige Realschule geführt. Aufgrund von Anmeldungen aus benachbarten Kommunen kann es dazu kommen, dass die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazitäten übersteigen.

 

Der Rat der Stadt Haltern am See hat am 29.11.2018 einen Beschluss bezüglich der Aufnahme auswärtiger Kinder bei einem Anmeldeüberhang an der Alexander-Lebenstein-Realschule gefasst. Auf dieser Grundlage werden zunächst nur gemeindeangehörige Kinder aufgenommen. Die Anmeldungen gemeindefremder Kinder bleiben zunächst unberücksichtigt und werden erst berücksichtigt, wenn es nach Abschluss des Anmeldeverfahrens noch freie Plätze gibt. Nur wenn es in der Heimatgemeinde keine Schule der Schulform Realschule gibt, wird ein Kind im Aufnahmeverfahren gemeindeangehörigen Kindern gleichgestellt.

Die Musikklasse der Alexander-Lebenstein-Realschule ist ein Profil der Schule und in diesem Sinne keine eigene Schulform. Die Anmeldung zu diesem Zweig stellt somit kein Aufnahmekriterium dar.

 

Sollten die Anmeldezahlen auswärtiger Kinder so ausfallen, dass es nur für einzelne Kinder freie Plätze gibt, werden im anschließenden Aufnahmeprozess folgende Kriterien zugrunde gelegt:

 

  • Geschwisterkinder an der Schule
  • Nähe der zuletzt besuchten Grundschule 
  • Losverfahren

 

Kinder, die im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden können, werden in eine Nachrückerliste aufgenommen.

 

Unabhängig von diesen Kriterien kann der Schulleiter über Härtefälle entscheiden. Sollte aus Sicht der anmeldenden Eltern möglicherweise ein Härtefall vorliegen, muss dies bereits bei der Anmeldung vorgebracht werden. Über das Vorliegen eines Härtefalls wird ausschließlich einzelfallbezogen entschieden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Cremer, Schulleiter